Bei Reiseversicherungen viel Geld sparen
Finanzen — Von Finanzprofi am 12.01. 2011 at 18:50
Jedes Jahr verreisen die deutschen Urlauber in verschiedene Länder. Das müssen nicht unbedingt Urlaubsreisen sein, die den Flug oder die Fahrt erforderlich machen. Auch viele Geschäftsleute müssen in andere Länder reisen, um Vertragsabschlüsse unter Dach und Fach zu bekommen. Aber auch Monteure, die für die Wartung von Maschinen eingesetzt seind, müssen in ferne Länder reisen.
Krankheitsfälle im Ausland
Manchmal sind sie über Wochen damit beschäftigt die Maschinen zu kontrollieren oder zu reparieren. Wurden die Menschen von der Firma aus in ferne Länder geschickt, dann sind sie auch von dieser Firma versichert. Alle entstehenden Kosten werden in diesem Fall von der Firma getragen. Sollte ein Arbeiter ernsthaft erkranken oder einen Arbeitsunfall in dem anderen Land haben, dann muss er unverzüglich wieder nach Deutschland reisen. Die zusätzlichen Kosten für die Umbuchung des Flugs werden von der Firma gezahlt. Auch die Behandlungskosten von einem Arzt werden durch die Firma übernommen.
Anders sieht es aus, wenn man privat eine Reise in ein anderes Land machen möchte. In diesem Fall sollte schon jeder selber für seine Absicherung durch eine Reiseversicherung vorsorgen. Bei manchen Ländern übernehmen die deutschen Krankenkassen die notwendigen Behandlungen durch einen Arzt im Ausland. Welche Länder dazugehören, sollte im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden. Informationen hierzu kann man z.B. bei versicherungen.de einholen.
Private Vorsorge
Es gibt aber die Möglichkeit auch privat eine Vorsorge zu treffen. Durch den Abschluss einer Reiseversicherung beispielsweise. Da die Gesellschaften unterschiedliche Rahmenbedingungen haben, sollte man einen Vergleich anstreben. Eine Reiseversicherung kann für alle Familienmitglieder im Paket abgeschlossen werden. Sie hat immer nur ein Jahr Laufzeit und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung bei der Gesellschaft eingeht. Daneben werden noch Reiserücktrittsversicherungen angeboten, diese bietet aber meist der Reiseveranstalter bei Buchung der Reise an. Da bei der Buchung der Reise ein Vertrag mit dem Reiseveranstalter eingegangen wurde, müssen beide Seiten diesen Vertrag auch einhalten. Das heißt, die Reisekosten sind im vollen Umfang zu zahlen, auch wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Durch den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung kann dies aber umgangen werden, da die Versicherung die Kosten der Reise an den Veranstalter zahlt.
Foto: BK – Fotolia
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